Während der Reichspogromnacht 1938 wurden die beiden Lüner Juden Waldemar Elsoffer und Hermann Aronstein vom Marktplatz durch Obersturmführer Heinrich Schmidt und den Blockleiter der Ortsgruppe Lünen-Mitte Ernst Meckler zur Lippe getrieben und mussten ins Wasser steigen. Elsoffer ertrank, Aronstein überlebte die Schikane und schaffte es nach mehreren Versuchen, ans Ufer zu schwimmen.
Obwohl vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD Reinhard Heydrich angeordnet worden war, die Taten der Pogromnacht nicht zu verfolgen, nahm am 10. November die Staatsanwaltschaft Dortmund die Ermittlungen auf. Schnell wurde der Staatsanwaltschaft der Fall entzogen und an das Parteigericht in München übertragen.
Das Gericht bescheinigte den beiden Männern einen tadellosen Charakter und uneigennützige Beweggründe. Eine Bestrafung mussten sie zum damaligen Zeitpunkt nicht fürchten.
Der Sohn Werner Elsoffers floh wenige Monate nach der Pogromnacht nach England und dann weiter nach Australien. In Lünen hatte er eine Lehre zum Polsterer und Innendekorateur bei dem jüdischen Kaufmann Rosenberg begonnen. Als das Geschäft arisiert worden war, musste Werner seine Lehre abbrechen.
Hermann Aronstein überlebte die Reichspogromnacht, er und seine Frau versuchten die beiden jüngeren Töchter in die Niederlande zu schicken. Dort lebten Inge und Elga in verschiedenen Städten, bis sie 1943 deportiert deportiert wurden.
Elga kam in Sobibor um, Inge gelangte im Rahmen eines Gefangenenaustausches aus dem KZ Bergen-Belsen nach Palästina. Die älteste Tochter Ursel blieb vermutlich in Deutschland, sie wurde ebenso wie ihre Eltern deportiert. Hermann und Else Aronstein starben in Auschwitz, die Spur von Ursel verliert sich.
Schon kurz nach Ende des Krieges 1945 gab es in Lünen Bestrebungen, die Taten der Pogromnacht aufzuklären. Vorangetrieben wurden diese durch den damaligen Oberbürgermeister Dr. Karl Johannes Greve. Im Vergleich zu vielen anderen Städten zog man die Täter in Lünen bald zur Rechenschaft.
Vom September 1945 ist ein Schreiben Ernst Mecklers an den Oberbürgermeister von Lünen erhalten, in dem er jegliche Beteiligung an den Gewalttätigkeiten des 9. Novembers 1938 leugnet. Im Frühjahr 1946 kam er in Untersuchungshaft und wurde Anfang 1948 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Landfriedensbruch, Totschlags und Freiheitsberaubung verurteilt. Er wurde zu zwölf Jahren Gefängnis verurteil und die verlor seine bürgerlichen Ehrenrechte. Im April 1956 wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen.